WRRL

"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt,
verteidigt und entsprechend behandelt werden muss"
Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Allgemeines

Den europäischen Rahmen für den nationalen Gewässerschutz stellt seit Dezember 2000 die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ kurz Wasserrahmenrichtlinie oder WRRL.

Ziel der WRRL ist es alle natürlichen Oberflächengewässer mit einem Einzugsgebiet größer als 10 km und das Grundwasser der Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2015 den guten Zustand bzw. für alle künstlichen und erheblich veränderten Gewässerkörper das gute Potential zu erreichen.

Damit sind für Oberflächengewässer nicht nur ein guter chemischer, sondern auch ein guter gewässerökologischer Zustand sowie für das Grundwasser ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand gemeint.

 

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