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unterhalten

Für viele ist es selbstverständlich, dass das Wasser nach einem kräftigen Regenguss im Boden versickert und – eines Tages – dem Meer zufließt. Doch bis dahin ist es ein langer Weg. Auf seinem Weg zum Meer, gelangt das Wasser in Gräben, Bäche, Flüsse bzw. in das örtliche Kanalnetz.

Damit das Wasser immer möglichst schadlos abfließen kann, müssen die Gewässer in Funktion gehalten werden. Für den Schwalmverband bedeutet dies ca. 250 km Gewässer zu unterhalten.

In der Vergangenheit bedeutete dies, die Gewässer so zu gestalten, dass das Oberflächenwasser möglichst schnell abfließt, mit dem Resultat dass viele Gewässer begradigt und verrohrt wurden.

Seit den letzten Jahrzehnten hat ein Umdenken stattgefunden. Die Gewässerunterhaltung ist heute nicht mehr nur „klassischer“ Wasserbau, sondern ein komplexes Aufgabengebiet.

Gewässerunterhaltung beinhaltet Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Funktion. Dabei muss sie sich an den Bewirtschaftungszielen der im Dezember 2000 eingeführten EU- Wasserrahmenrichtlinie orientieren und darf diese nicht gefährden. Bei der Gewässerunterhaltung ist den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen, Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen.

Die Gewässerunterhaltung ist durch das Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz geregelt.
 

 

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