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Umsetzungsfahrplan
Regionale Kooperation und Umsetzungsfahrplan Schwalm - Impuls für die Region
EU- Wasserrahmenrichtlinie:
Mit Inkraftreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurde für Europa ein rechtlicher Rahmen zum umfassenden Schutz der Gewässer gesetzt.
Folgende Umsetzungsfristen wurden festgelegt:
Ende 2004 Durchführung der Bestandsaufnahmen mit Bericht an die EU-Kommission
Ende 2009 Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
Mitte 2012 Erstellung von Umsetzungsfahrplänen
Ende 2015 Erreichung des „guten Zustandes“ für alle europäischen Gewässer
Das Land NRW ist federführend für die Gebiete Niederrhein, Obere Ems und Maas.
Die aktuelle Umsetzung der EU-WRRL sieht die Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen zur Konkretisierung der Maßnahmenplanung und Festlegung der Prioritäten vor.
Regionale Kooperation Schwalm
Vor diesem Hintergrund wurde nach Vorgaben des Landes NRW für die Planungseinheit Schwalm die "Regionale Kooperation Schwalm"unter Leitung des Schwalmverbandes eingerichtet.
Die Regionale Kooperation strebt das Ziel an, gemeinsam mit Zustimmung der Beteiligten den "Umsetzungsfahrplan Schwalm – Impuls für die Region" zu entwickeln und realisierbare Maßnahmen abzuleiten. Dabei werden beteiligte Behörden, Verbände, Kommunen und weitere Interessenvertreter frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden, um eine aktive Mitgestaltung des Umsetzungsprozesses zu ermöglichen und Maßnahmen mit anderen Vorhaben abzustimmen.
Aktive Mitgestaltung!
Vorschläge zur Erarbeitung des Umsetzungsfahrplanes, für Maßnahmen und Informationen aus Ihrem Zuständigkeitsbereich können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse senden:
kooperation-schwalm@schwalmverband.de