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Umsetzungsfahrplan

Regionale Kooperation und Umsetzungsfahrplan Schwalm - Impuls für die Region

EU- Wasserrahmenrichtlinie:

Mit Inkraftreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurde für Europa ein rechtlicher Rahmen zum umfassenden Schutz der Gewässer gesetzt.

Folgende Umsetzungsfristen wurden festgelegt:

Ende 2004           Durchführung der Bestandsaufnahmen mit Bericht an die EU-Kommission

Ende 2009           Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen

Mitte 2012            Erstellung von Umsetzungsfahrplänen

Ende 2015           Erreichung des „guten Zustandes“ für alle europäischen Gewässer

Das Land NRW ist federführend für die Gebiete Niederrhein, Obere Ems und Maas.

Die aktuelle Umsetzung der EU-WRRL sieht die Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen zur Konkretisierung der Maßnahmenplanung und Festlegung der Prioritäten vor.

Regionale Kooperation Schwalm

Vor diesem Hintergrund wurde nach Vorgaben des Landes NRW für die Planungseinheit Schwalm die "Regionale Kooperation Schwalm"unter Leitung des Schwalmverbandes eingerichtet.

Die Regionale Kooperation strebt das Ziel an, gemeinsam mit Zustimmung der Beteiligten den "Umsetzungsfahrplan Schwalm – Impuls für die Region" zu entwickeln und realisierbare Maßnahmen abzuleiten. Dabei werden beteiligte Behörden, Verbände, Kommunen und weitere Interessenvertreter frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden, um eine aktive Mitgestaltung des Umsetzungsprozesses zu ermöglichen und Maßnahmen mit anderen Vorhaben abzustimmen.

Aktive Mitgestaltung!

Vorschläge zur Erarbeitung des Umsetzungsfahrplanes, für Maßnahmen und Informationen aus Ihrem Zuständigkeitsbereich können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse senden:

kooperation-schwalm@schwalmverband.de

 

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